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Beitrag vom 09.01.2006
Frühwarnsystem für Unternehmen
AVIVA-Redaktion
Beratungsfonds für kleine und mittlere Unternehmen eingerichtet: ArbeitgeberInnen und Belegschaft müssen gemeinsam den Antrag zur Förderung stellen.
Im Januar 2006 treten die "Richtlinien über die Förderung von Potenzialberatungen im verarbeitenden Gewerbe" in Kraft. In diesem und im kommenden Jahr stehen jeweils 500.000 Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Landesmitteln für den Einsatzexterner Beraterinnen und Berater in kleinen und mittleren Unternehmen bereit. Neu im Vergleich zu anderen Beratungsprogrammen ist, dass Belegschaftsvertretung und Geschäftsführung gemeinsam den Antrag auf Förderung stellen müssen. Berlins Bürgermeister und Senator für Wirtschaft, Arbeit und Frauen, Harald Wolf: "Die Potenzialberatung soll Unternehmenskrisen möglichst schon im Vorfeld erkennen und externen Sachverstand zur Lösung heranziehen. Sie kann so als Frühwarnsystem dienen und Arbeitsplätze in bestehenden Unternehmen sicherer machen. Zum Erfolg wird auch beitragen, dass Geschäftsführung und Belegschaft von Anfang an gemeinsam an der Neuausrichtung ihres Unternehmens arbeiten."
Diese Beratungsleistungen, die aus dem Fonds gefördert werden, können die Unternehmen beider Optimierung ihrer Arbeitsorganisation und Geschäftsprozesse unterstützen, Innovationsprozesse im Betrieb beschleunigen, die Wettbewerbsfähigkeit verbessern. Kleine und mittlere Unternehmendes verarbeitenden Gewerbes erhalten auf Antrag einen finanziellen Zuschuss für die Grund- und Aufbauberatung. Der Zuschuss für Beratungen beträgt für Unternehmen im Ziel 1-Gebiet (Ostteil Berlin) 75% der in Rechnung gestellten Beratungskosten, höchstens jedoch 3.000 EUR je Maßnahme. Für Unternehmen im Ziel 2-Gebiet (Teile in West-Berlin) beträgt der Zuschuss 50 %.
Anträge können über die IG Metall Verwaltungsstelle Berlin (Alte-Jakob-Str.149, 10969 Berlin, Tel. 25387-101/102, Fax 253 87 200)und über den Verband der Metall- und Elektroindustrie in Berlin und Brandenburg e.V.(Am Schillertheater 2,10625 Berlin,Tel. 31005-127, Fax 31005-240) gestellt werden.
Zusätzliche Informationen sind bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen, Referat III D, Telefon 9013-8115 und 9013-8367 oder -8153 zu erhalten. Die Förderrichtlinien für Ziel 1 und Ziel 2 können unter folgenden Adressen aus dem Internet herunter geladen werden: http://www.berlin.de/senwiarbfrau/doku/wirtschaft/potenzialberatung-ziel1.pdf
http://www.berlin.de/senwiarbfrau/doku/wirtschaft/potenzialberatung-ziel2.pdf
(Quelle: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen)